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Art. 17 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Inhalt

Steuerung des Finanzhaushalts - Beteiligungscontrolling
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Art. 17 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) · Inhalt

1. Das Beteiligungscontrolling ist auf die Bedeutung der Beteiligungen für den Kanton und seine Einflussmöglichkeiten ausgerichtet.

2. Es beinhaltet für die wesentlichen Beteiligungen je nach deren Art und Bedeutung namentlich

a eine Eignerstrategie,

b ein Aufsichtskonzept,

c Anforderungsprofile für das strategische Führungsorgan,

d ein jährliches standardisiertes Reporting,

e Controllinggespräche mit dem strategischen Führungsorgan.

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