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559.17 VPTICTIP CH-BE

Art. 4 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI) - Inkrafttreten

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Art. 4 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI) · Inkrafttreten

1. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

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