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Beitritt (VPTI)

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 21-037 veröffentlichten Vereinbarung vom 14. November 2019 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI)[[2]] bei.

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, aus der Vereinbarung gemäss Artikel 31 Absatz 1 auszutreten oder einer Auflösung der Vereinbarung gemäss Artikel 32 Absatz 1 zuzustimmen.

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