559.15
ViCLAS
CH-BE
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat)
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat)
1. Der Grosse Rat ist zuständig, die Interkantonale Vereinbarung gemäss Artikel 15 zu kündigen.
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Kanton Bern 559.15
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