559.13-1
CH-BE
Art. 2 Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) - Zweck
Allgemeine Bestimmungen, Grundsätze
Art. 2 Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) · Zweck
Diese Vereinbarung bezweckt gestraffte, rationelle Verfahren, die Vermeidung von Doppelspurigkeiten und eine einheitliche, angemessene und vom Solidaritätsgedanken geprägte Entschädigung für IKAPOL-Einsätze sowie eine einfache, einheitliche Berichts-, Budget- und Rechnungsstellungsstruktur.