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Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch

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Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch

1. Der Grosse Rat wird ermächtigt, das Konkordat gemäss Artikel 44 zu kündigen.

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