559.12
CH-BE
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch
1. Der Grosse Rat wird ermächtigt, das Konkordat gemäss Artikel 44 zu kündigen.