559.11
CH-BE
Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz
Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz
Dieser Beschluss tritt am 1. April 1999 in Kraft und ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen.