559.11
CH-BE
Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz
Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz
1. Die Polizei- und Militärdirektion wird zur Unterzeichnung des Konkordates ermächtigt.
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Kanton Bern 559.11
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