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559.11 CH-BE

Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz

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Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz

1. Die Polizei- und Militärdirektion wird zur Unterzeichnung des Konkordates ermächtigt.

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