559.11
CH-BE
Kanton Bern 559.11
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz
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1. Der Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz[2] wird genehmigt.
Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz
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1. Die Polizei- und Militärdirektion wird zur Unterzeichnung des Konkordates ermächtigt.
Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz
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Dieser Beschluss tritt am 1. April 1999 in Kraft und ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen.