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555.1 FRGLREP CH-BE

Art. 14 Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen (FRG) - Aufhebung eines Erlasses

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 14 Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen (FRG) · Aufhebung eines Erlasses

Das Gesetz vom 6. Dezember 1964 über die öffentlichen Feiertage und die Sonntagsruhe wird aufgehoben.

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