Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
551.411 SDPVOPESP CH-BE

Art. 19 Verordnung über das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private (SDPV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 19 Verordnung über das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private (SDPV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

← Art. 18 Verordnung über das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private (SDPV) Zuständigkeit

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →