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551.4 SDPGLPESPLPSP CH-BE

Art. 1 Gesetz über das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private (SDPG)

Allgemeine Bestimmung
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Art. 1 Gesetz über das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private (SDPG)

Dieses Gesetz regelt das gewerbsmässige Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private.

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