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551.331 CH-BE

Art. 7 Verordnung über den polizeilichen Erkennungsdienst

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Art. 7 Verordnung über den polizeilichen Erkennungsdienst

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 1942 in Kraft.

2. Auf diesen Zeitpunkt ist die Verordnung betreffend den polizeilichen Erkennungsdienst im Kanton Bern vom 16. Januar 1914 aufgehoben.

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