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Art. 9 Kantonale Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (SMSV) - Inkrafttreten

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Art. 9 Kantonale Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (SMSV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2020 in Kraft.

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