551.212
CH-BE
Art. 1 Einführungsverordnung zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen - Gegenstand
Art. 1 Einführungsverordnung zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt die behördlichen Zuständigkeiten für den Vollzug des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen.