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551.111 POLVOPOL CH-BE

Art. 74 Polizeiverordnung (PolV) - Entzug

Organisations- und Personalrecht der Kantonspolizei - Entschädigung von besonderen Leistungen - Zusätzliche Aufgaben
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Art. 74 Polizeiverordnung (PolV) · Entzug

1. Die Funktionszulage wird entzogen, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.

2. ...

3. Keine Gründe für einen Entzug der Funktionszulage sind

a **\* der Bezug von Ferien und dienstfreien Tagen,

b **\* die Kompensation von Jahresarbeitszeit,

c **\* der Bezug von Guthaben aus dem Langzeitkonto.

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