551.111
POLVOPOL
CH-BE
Art. 74 Polizeiverordnung (PolV) - Entzug
Organisations- und Personalrecht der Kantonspolizei - Entschädigung von besonderen Leistungen - Zusätzliche Aufgaben
Art. 74 Polizeiverordnung (PolV) · Entzug
1. Die Funktionszulage wird entzogen, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
2. ...
3. Keine Gründe für einen Entzug der Funktionszulage sind
a **\* der Bezug von Ferien und dienstfreien Tagen,
b **\* die Kompensation von Jahresarbeitszeit,
c **\* der Bezug von Guthaben aus dem Langzeitkonto.