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551.111 POLVOPOL CH-BE

Art. 73 Polizeiverordnung (PolV) - Arten und Höhe

Organisations- und Personalrecht der Kantonspolizei - Entschädigung von besonderen Leistungen - Zusätzliche Aufgaben
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Art. 73 Polizeiverordnung (PolV) · Arten und Höhe

1. Der Anhang 1 bestimmt die zusätzlichen Aufgaben, die mit einer Funktionszulage entschädigt werden, und legt die monatliche Höhe dieser Entschädigungen fest.

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