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551.111 POLVOPOL CH-BE

Art. 38 Polizeiverordnung (PolV) - Sitzungen und Beschlüsse

Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Gemeinden - Kontaktgremium Sicherheit Kanton-Gemeinden
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Art. 38 Polizeiverordnung (PolV) · Sitzungen und Beschlüsse

1. Das Kontaktgremium Sicherheit Kanton-Gemeinden tritt auf Einladung der oder des Vorsitzenden zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern, in der Regel zweimal jährlich. Ferner können drei Mitglieder die Einberufung einer Sitzung verlangen.

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