551.111
POLVOPOL
CH-BE
Art. 38 Polizeiverordnung (PolV) - Sitzungen und Beschlüsse
Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Gemeinden - Kontaktgremium Sicherheit Kanton-Gemeinden
Art. 38 Polizeiverordnung (PolV) · Sitzungen und Beschlüsse
1. Das Kontaktgremium Sicherheit Kanton-Gemeinden tritt auf Einladung der oder des Vorsitzenden zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern, in der Regel zweimal jährlich. Ferner können drei Mitglieder die Einberufung einer Sitzung verlangen.