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551.111 POLVOPOL CH-BE

Art. 32 Polizeiverordnung (PolV) - Ausschluss vom Kostenerlass

Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Gemeinden - Veranstaltungen - Kostenerlass
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Art. 32 Polizeiverordnung (PolV) · Ausschluss vom Kostenerlass

1. Ein Kostenerlass gemäss Artikel 52 Absatz 1 PolG ist ausgeschlossen bei

a) Sportveranstaltungen mit regelmässigem Spielbetrieb,

b) Veranstaltungen mit politischem Charakter.

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