551.111
POLVOPOL
CH-BE
Art. 2 Polizeiverordnung (PolV) - Notrufe
Aufgaben und Zuständigkeiten - Kantonale Alarm- und Einsatzzentrale
Art. 2 Polizeiverordnung (PolV) · Notrufe
1. Die Kantonspolizei sorgt dafür, dass alle Notrufe entgegengenommen und verarbeitet werden.
2. Sie bietet nötigenfalls weitere Sicherheits- und Rettungsorganisationen auf.