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551.111 POLVOPOL CH-BE

Art. 2 Polizeiverordnung (PolV) - Notrufe

Aufgaben und Zuständigkeiten - Kantonale Alarm- und Einsatzzentrale
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Art. 2 Polizeiverordnung (PolV) · Notrufe

1. Die Kantonspolizei sorgt dafür, dass alle Notrufe entgegengenommen und verarbeitet werden.

2. Sie bietet nötigenfalls weitere Sicherheits- und Rettungsorganisationen auf.

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