551.1
POLGLPOL
CH-BE
Art. 77 Polizeigesetz (PolG) - Verbote
Polizeiliche Massnahmen und polizeilicher Zwang - Polizeiliche Massnahmen - Identitätsfeststellung durch die Gemeinden
Art. 77 Polizeigesetz (PolG) · Verbote
1. Die Androhung und Anwendung von Zwang sind unzulässig.
2. Die Übertragung der Kompetenz zur Identitätsfeststellung an Private ist ausgeschlossen.