551.1
POLGLPOL
CH-BE
Art. 29 Polizeigesetz (PolG) - Abzug der Pauschale
Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Gemeinden - Vertragliche Zusammenarbeit - Ressourcenvertrag
Art. 29 Polizeigesetz (PolG) · Abzug der Pauschale
1. Die Pauschale gemäss Artikel 48 wird vom Einkaufsbetrag abgezogen.