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551.1 POLGLPOL CH-BE

Art. 29 Polizeigesetz (PolG) - Abzug der Pauschale

Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Gemeinden - Vertragliche Zusammenarbeit - Ressourcenvertrag
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Art. 29 Polizeigesetz (PolG) · Abzug der Pauschale

1. Die Pauschale gemäss Artikel 48 wird vom Einkaufsbetrag abgezogen.

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