551.1
POLGLPOL
CH-BE
Art. 185 Polizeigesetz (PolG) - Auswirkungen auf bestehende Ressourcenverträge
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 185 Polizeigesetz (PolG) · Auswirkungen auf bestehende Ressourcenverträge
1. Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Ressourcenverträge zwischen der Polizei- und Militärdirektion und den Gemeinden behalten ihre Gültigkeit und richten sich nach bisherigem Recht.
2. Die zu entrichtende Pauschale gemäss Artikel 48 ist vom Einkaufsbetrag des Ressourcenvertrags in Abzug zu bringen.
3. Einzelne Anpassungen oder Ergänzungen von Ressourcenverträgen gemäss Absatz 1 können durch Zusatzvertrag vereinbart werden und richten sich nach neuem Recht.