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551.1 POLGLPOL CH-BE

Art. 13 Polizeigesetz (PolG) - Grundsatz

Aufgaben und Zuständigkeiten - Andere kantonale Behörden
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Art. 13 Polizeigesetz (PolG) · Grundsatz

Andere Behörden des Kantons vollziehen die polizeilichen Aufgaben, die ihnen dieses Gesetz oder die besondere Gesetzgebung zuweist.

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