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551.1 POLGLPOL CH-BE

Art. 126 Polizeigesetz (PolG) - 4. Kennzeichnung

Polizeiliche Massnahmen und polizeilicher Zwang - Polizeiliche Massnahmen - Video- und Audioüberwachung
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Art. 126 Polizeigesetz (PolG) · 4. Kennzeichnung

Der Einsatz von Videoüberwachung gemäss Artikel 123 bis 124a ist deutlich zu kennzeichnen.

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