Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
551.1 POLGLPOL CH-BE

Art. 1 Polizeigesetz (PolG) - Gegenstand

Gegenstand und Geltungsbereich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (203 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Polizeigesetz (PolG) · Gegenstand

1. Dieses Gesetz regelt

a die Aufgaben der Kantonspolizei,

b die polizeilichen Aufgaben anderer kantonaler Behörden sowie der Gemeinden, soweit sie sich nicht aus anderen Gesetzen ergeben,

c die Art und Weise der polizeilichen Aufgabenerfüllung.

2. Es regelt das Organisations- und Personalrecht der Kantonspolizei.

Gegenstand Art. A1-1 Polizeigesetz (PolG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →