525.31
CH-BE
Art. 4 Verordnung über die Sportschiessanlagen - Abnahmebericht
Betriebsgenehmigungsverfahren
Art. 4 Verordnung über die Sportschiessanlagen · Abnahmebericht
1. Die kantonale Schiessanlagenexpertin oder der kantonale Schiessanlagenexperte erstellt den Abnahmebericht zuhanden des BSM.
2. Der Abnahmebericht wird zusätzlich folgenden Stellen sowie Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern zur Kenntnisnahme zugestellt
a der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller,
b der Betreiberin oder dem Betreiber der Sportschiessanlage,
c **\*** der USS Versicherungen Genossenschaft,
d der zuständigen Gemeindebehörde,
e der zuständigen Regierungsstatthalterin oder dem zuständigen Regierungsstatthalter und
f den nationalen, kantonalen und regionalen Schiessverbänden.