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Art. 14 Verordnung über die Sportschiessanlagen - Aufhebung von Regierungsratsbeschlüssen

Schlussbestimmungen
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Art. 14 Verordnung über die Sportschiessanlagen · Aufhebung von Regierungsratsbeschlüssen

1. Die Regierungsratsbeschlüsse Nr. 2825 vom 4. Juli 1941 und Nr. 3189 vom 24. Mai 1960 werden aufgehoben.

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