521.91
CH-BE
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Abschluss eines Vertrages mit dem Kanton Jura über die Benützung der Zivilschutz-Ausbildungszentren von Tramelan, Laufen und Lyss/Kappelen
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Abschluss eines Vertrages mit dem Kanton Jura über die Benützung der Zivilschutz-Ausbildungszentren von Tramelan, Laufen und Lyss/Kappelen
Der Vertrag vom 24. September 1980/8. Oktober 1980 über die Benützung der Zivilschutz-Ausbildungszentren von Tramelan, Laufen und Lyss/Kappelen ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen.