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521.91 CH-BE

Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Abschluss eines Vertrages mit dem Kanton Jura über die Benützung der Zivilschutz-Ausbildungszentren von Tramelan, Laufen und Lyss/Kappelen

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Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Abschluss eines Vertrages mit dem Kanton Jura über die Benützung der Zivilschutz-Ausbildungszentren von Tramelan, Laufen und Lyss/Kappelen

Der Vertrag vom 24. September 1980/8. Oktober 1980 über die Benützung der Zivilschutz-Ausbildungszentren von Tramelan, Laufen und Lyss/Kappelen ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen.

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