521.12
EBDVODFCR
CH-BE
Art. 6 Direktionsverordnung über den Ersatzbeitragsfonds des Kantons Bern (EBDV) - Einreichung von Entnahmegesuchen
Entnahmen aus dem Ersatzbeitragsfonds
Art. 6 Direktionsverordnung über den Ersatzbeitragsfonds des Kantons Bern (EBDV) · Einreichung von Entnahmegesuchen
1. Die Berechtigung zur Einreichung eines Gesuchs um eine Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds richtet sich nach Artikel 82 sowie 84 bis 86 KBSV.
2. Die Entnahmegesuche müssen eine rechtsgültige Unterschrift enthalten.
3. ...