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521.12 EBDVODFCR CH-BE

Art. 3 Direktionsverordnung über den Ersatzbeitragsfonds des Kantons Bern (EBDV) - Finanz- und Investitionsplanung

Inkasso der Ersatzbeiträge und Verwaltung des Ersatzbeitragsfonds
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Art. 3 Direktionsverordnung über den Ersatzbeitragsfonds des Kantons Bern (EBDV) · Finanz- und Investitionsplanung

1. Das BSM erstellt eine mehrjährige Finanz- und Investitionsplanung. Diese enthält namentlich folgende Angaben

a) Bestand des Ersatzbeitragsfonds,

b) prognostizierte Einnahmen durch Ersatzbeiträge,

c) für die Erstellung fehlender Schutzplätze reservierte Fondsmittel,

c1) Verwendung der zur Verfügung stehenden Fondsmittel gemäss Artikel 62 Absatz 3 BZG.

d-h) ...

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