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521.12 EBDVODFCR CH-BE

Art. 2 Direktionsverordnung über den Ersatzbeitragsfonds des Kantons Bern (EBDV) - Inkasso

Inkasso der Ersatzbeiträge und Verwaltung des Ersatzbeitragsfonds
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Art. 2 Direktionsverordnung über den Ersatzbeitragsfonds des Kantons Bern (EBDV) · Inkasso

1. Das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM)

a) prüft die von den Gemeinden eingereichten Meldungen über die Schnurgerüstabnahme,

b) führt eine Kontrolle über die ersatzbeitragspflichtigen und noch ausstehenden Bauprojekte ohne Schutzraumbaupflicht,

c) vollzieht das Inkasso und Mahnwesen der Ersatzbeiträge,

d) führt eine Rechnungskontrolle.

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