521.11
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Art. 24 Kantonale Zivilschutzverordnung (KZSV) - Dienstgrade und Funktionsbezeichnungen
Dienstgrade und Funktionsbezeichnungen
Art. 24 Kantonale Zivilschutzverordnung (KZSV) · Dienstgrade und Funktionsbezeichnungen
1. Die Dienstgrade und die Funktionsbezeichnungen sind im Anhang 1 geregelt.
2. Schutzdienstleistende im Grade eines Korporals und höher bilden das Kader.
3. ...
4. Wo vorhanden, werden Stellvertretungsfunktionen immer einen Dienstgrad tiefer eingereiht als die jeweilige Hauptfunktion.