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Art. 24 Kantonale Zivilschutzverordnung (KZSV) - Dienstgrade und Funktionsbezeichnungen

Dienstgrade und Funktionsbezeichnungen
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Art. 24 Kantonale Zivilschutzverordnung (KZSV) · Dienstgrade und Funktionsbezeichnungen

1. Die Dienstgrade und die Funktionsbezeichnungen sind im Anhang 1 geregelt.

2. Schutzdienstleistende im Grade eines Korporals und höher bilden das Kader.

3. ...

4. Wo vorhanden, werden Stellvertretungsfunktionen immer einen Dienstgrad tiefer eingereiht als die jeweilige Hauptfunktion.

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