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521.10 KBSVOCPP CH-BE

Art. 85 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) - Private

Schutzbauten, Ersatzbeiträge und Ersatzbeitragsfonds - Ersatzbeiträge und Ersatzbeitragsfonds - Entnahmen aus dem Ersatzbeitragsfonds
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Art. 85 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) · Private

1. Private reichen Gesuche für Entnahmen aus dem Ersatzbeitragsfonds für die Erneuerung privater Schutzräume gemäss den Vorgaben des Bundes und des BSM über die Standortgemeinde der Liegenschaft ein. Die Gemeinde nimmt zu den Gesuchen Stellung und leitet diese ans BSM weiter.

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