521.10
KBSVOCPP
CH-BE
Art. 85 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) - Private
Schutzbauten, Ersatzbeiträge und Ersatzbeitragsfonds - Ersatzbeiträge und Ersatzbeitragsfonds - Entnahmen aus dem Ersatzbeitragsfonds
Art. 85 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) · Private
1. Private reichen Gesuche für Entnahmen aus dem Ersatzbeitragsfonds für die Erneuerung privater Schutzräume gemäss den Vorgaben des Bundes und des BSM über die Standortgemeinde der Liegenschaft ein. Die Gemeinde nimmt zu den Gesuchen Stellung und leitet diese ans BSM weiter.