Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
521.10 KBSVOCPP CH-BE

Art. 58 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) - Aufgaben der oder des KDWL

Wirtschaftliche Landesversorgung - Organisation, Aufgaben und Zuständigkeiten der Organe auf Stufe Kanton
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (97 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 58 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) · Aufgaben der oder des KDWL

1. Der oder dem KDWL obliegen

a * die Planung, Vorbereitung, Anordnung und Durchführung sämtlicher Aufgaben und Massnahmen in allen Bereichen der WL in kantonaler Zuständigkeit oder im Auftrag des Bundes, unter Vorbehalt der nachstehenden Aufgabenzuweisungen an andere Stellen,

b * die Koordination der Tätigkeiten der Organe der WL mit Weisungsrecht, unter Vorbehalt der sachlichen Zuständigkeit der Direktionen,

c * die Ausbildung und Information der RDWL, allenfalls unter Beizug von aussenstehenden Ausbildnerinnen und Ausbildnern.

← Art. 57a Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) Allgemeines Art. 59 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →