521.10
KBSVOCPP
CH-BE
Art. 58 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) - Aufgaben der oder des KDWL
Wirtschaftliche Landesversorgung - Organisation, Aufgaben und Zuständigkeiten der Organe auf Stufe Kanton
Art. 58 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) · Aufgaben der oder des KDWL
1. Der oder dem KDWL obliegen
a * die Planung, Vorbereitung, Anordnung und Durchführung sämtlicher Aufgaben und Massnahmen in allen Bereichen der WL in kantonaler Zuständigkeit oder im Auftrag des Bundes, unter Vorbehalt der nachstehenden Aufgabenzuweisungen an andere Stellen,
b * die Koordination der Tätigkeiten der Organe der WL mit Weisungsrecht, unter Vorbehalt der sachlichen Zuständigkeit der Direktionen,
c * die Ausbildung und Information der RDWL, allenfalls unter Beizug von aussenstehenden Ausbildnerinnen und Ausbildnern.