521.10
KBSVOCPP
CH-BE
Art. 54 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) - Vorbereitung
Partnerorganisationen und Fachbereiche - Betreuung Schutz suchender Personen
Art. 54 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) · Vorbereitung
1. Die Aufnahme und Unterbringung von Schutz suchenden Personen basieren grundsätzlich auf bestehenden Strukturen und Einrichtungen und sind auf allen Stufen zu planen.