Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
521.10 KBSVOCPP CH-BE

Art. 54 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) - Vorbereitung

Partnerorganisationen und Fachbereiche - Betreuung Schutz suchender Personen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (97 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 54 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) · Vorbereitung

1. Die Aufnahme und Unterbringung von Schutz suchenden Personen basieren grundsätzlich auf bestehenden Strukturen und Einrichtungen und sind auf allen Stufen zu planen.

← Art. 53 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) Allgemeines Art. 55 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →