521.10
KBSVOCPP
CH-BE
Art. 53 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) - Beteiligte Stellen
Partnerorganisationen und Fachbereiche - Betreuung Schutz suchender Personen
Art. 53 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) · Beteiligte Stellen
1. Bei der Betreuung Schutz suchender Personen arbeiten zusammen
a) die zuständigen kantonalen und kommunalen Amtsstellen und deren Organisationen,
b) der Zivilschutz,
c) die vom Bund zugewiesenen Mittel,
d) Dritte.
2. Die SID ist zuständig für die Erarbeitung und den Vollzug der Betreuungskonzepte für Schutz suchende Personen auf kantonaler Stufe und erlässt entsprechende Weisungen. Dafür arbeitet sie mit der GSI zusammen.
3. Sie berät die Vollzugsorgane und unterstützt die Schulung der Kader und der Fachpersonen.