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521.10 KBSVOCPP CH-BE

Art. 48 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) - Zuständigkeit und Organisation

Partnerorganisationen und Fachbereiche - Psychologische und seelsorgerliche Nothilfe und Betreuung (Care-Team)
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Art. 48 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) · Zuständigkeit und Organisation

1. Das BSM betreibt eine Geschäftsstelle für die nötigen Vorbereitungs- und Koordinationsmassnahmen zur Sicherstellung der psychologischen und seelsorgerlichen ersten Hilfe.

2. Dieser obliegen die Führung, Rekrutierung sowie die Aus- und Weiterbildung des für die Nothilfe und Betreuung eingesetzten Care-Teams des Kantons Bern.

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