521.10
KBSVOCPP
CH-BE
Art. 48 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) - Zuständigkeit und Organisation
Partnerorganisationen und Fachbereiche - Psychologische und seelsorgerliche Nothilfe und Betreuung (Care-Team)
Art. 48 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) · Zuständigkeit und Organisation
1. Das BSM betreibt eine Geschäftsstelle für die nötigen Vorbereitungs- und Koordinationsmassnahmen zur Sicherstellung der psychologischen und seelsorgerlichen ersten Hilfe.
2. Dieser obliegen die Führung, Rekrutierung sowie die Aus- und Weiterbildung des für die Nothilfe und Betreuung eingesetzten Care-Teams des Kantons Bern.