521.10
KBSVOCPP
CH-BE
Art. 29 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) - KFO und VKFO
Vorsorge - Ausbildung, Einsatzbereitschaft und Zusammenarbeit
Art. 29 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) · KFO und VKFO
1. Das BSM stellt die Ausbildung des KFO sicher und koordiniert die Ausbildung des Personals gemäss Artikel 1 Absatz 4 im Bereich des Bevölkerungsschutzes.
2. Es bietet kostenlose Ausbildungen und Übungen für VKFO an.
3. ...