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521.10 KBSVOCPP CH-BE

Art. 29 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) - KFO und VKFO

Vorsorge - Ausbildung, Einsatzbereitschaft und Zusammenarbeit
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Art. 29 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) · KFO und VKFO

1. Das BSM stellt die Ausbildung des KFO sicher und koordiniert die Ausbildung des Personals gemäss Artikel 1 Absatz 4 im Bereich des Bevölkerungsschutzes.

2. Es bietet kostenlose Ausbildungen und Übungen für VKFO an.

3. ...

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