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521.10 KBSVOCPP CH-BE

Art. 21 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) - 2 BSM

Vorsorge - Alarmierung und Kommunikation
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Art. 21 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBSV) · 2 BSM

1. Das BSM ist die kantonale Koordinationsstelle für die Sirenenalarmierungssysteme des Bundes.

2. Es erlässt zusammen mit der KAPO die Vorgaben für die Auslösung der Sirenen und für die Alarmstelle der Gemeinde.

3. ...

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