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521.1 KBZGLCPPCI CH-BE

Art. 20 Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz (KBZG) - Aufgaben

Bevölkerungsschutz - Organe, Mittel und Zuständigkeiten - Verwaltungskreise
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Art. 20 Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz (KBZG) · Aufgaben

1. Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter organisieren die Führung und Koordination im Verwaltungskreis.

2. Sie erfüllen bei Katastrophen, in Notlagen und bei Grossereignissen Führungs- und Koordinationsaufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich.

3. Sie überprüfen periodisch die Vorbereitungen und die Einsatzbereitschaft der kommunalen Führungsorgane und Einsatzformationen sowie der Alarmstellen der Gemeinden nach den Vorgaben und in Zusammenarbeit mit der zuständigen Stelle der Sicherheitsdirektion.

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