521.1
KBZGLCPPCI
CH-BE
Art. 2 Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz (KBZG) - Begriffe
Allgemeines
Art. 2 Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz (KBZG) · Begriffe
1. Katastrophen und Notlagen sind überraschend eintretende Ereignisse bzw. unmittelbar drohende Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder soziale Notstände, die mit den für den Normalfall bestimmten Mitteln und Befugnissen allein nicht mehr bewältigt werden können.
2. Grossereignisse sind überraschend eintretende Ereignisse mit grossem Schadenausmass, zu deren Bewältigung einzelne oder mehrere Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes unterstützend beigezogen werden können.
3. Grossanlässe sind planbare, organisierte und zeitlich begrenzte Ereignisse, die den Einsatz des Verbundsystems Bevölkerungsschutz notwendig machen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
120 2014 52 · be (Art. 2 KBZG)
Administrative Authority Upholds Conversion of Holiday Center to Asylum Seeker Accommodation Without Building Permit
Cited to establish the context of the emergency situation regarding asylum seeker accommodation, which was a key factor in denying the request for suspensive measures.