Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
515.811 CH-BE

Art. 7 Reglement über die Organisation und Verwaltung der «Laupenstiftung»

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Reglement über die Organisation und Verwaltung der «Laupenstiftung»

1. Zur Erfüllung des Zweckes sind in der Regel einzig die Zinserträge der «Laupenstiftung» zu verwenden; nur im Notfall soll das Kapital angegriffen werden.

← Art. 6 Reglement über die Organisation und Verwaltung der «Laupenstiftung» Kanton Bern 515.811 Art. 8 Reglement über die Organisation und Verwaltung der «Laupenstiftung» →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →