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Art. 4 Reglement über die Organisation und Verwaltung der «Laupenstiftung»

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Art. 4 Reglement über die Organisation und Verwaltung der «Laupenstiftung»

1. Die Besorgung der laufenden Geschäfte der «Laupenstiftung» wird der Bernischen Winkelriedstiftung übertragen.

2. Ihr obliegen insbesondere

a) die Verwaltung des Vermögens der «Laupenstiftung»;

b) die Vorbehandlung der Unterstützungsgesuche und die Antragstellung an die Sicherheitsdirektion;

c) die Erstellung von Jahresrechnung und -bericht zuhanden der Sicherheitsdirektion binnen vier Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres.

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