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515.811 CH-BE

Art. 1 Reglement über die Organisation und Verwaltung der «Laupenstiftung»

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Art. 1 Reglement über die Organisation und Verwaltung der «Laupenstiftung»

1. Die «Laupenstiftung» ist ein Zweckvermögen im Sinne von Artikel 11 Ziffer 1 des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates Bern2 und nicht eine Stiftung im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches3.

Kanton Bern 515.811 Art. 2 Reglement über die Organisation und Verwaltung der «Laupenstiftung» →

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