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515.81 CH-BE

Art. 1 Grossratsbeschluss über die Errichtung der Laupenstiftung

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Art. 1 Grossratsbeschluss über die Errichtung der Laupenstiftung

1. Unter dem Namen «Laupenstiftung» wird ein kantonaler Unterstützungsfonds errichtet, aus welchem bernische Angehörige der Armee und des Zivilschutzes oder ihre Angehörigen unterstützt werden sollen, welche bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht unverschuldet in Not geraten sind.

2. Die Unterstützung soll nach Massgabe der Hilfsmittel des Fonds besonders in solchen Fällen ausgerichtet werden, in denen weder durch die Militärversicherung noch durch die Winkelriedstiftung, noch durch die Nationalspende oder andere Fonds genügend geholfen werden kann und namentlich auch da einsetzen, wo bernische Angehörige der Armee und des Zivilschutzes und ihre Angehörigen infolge länger dauernder Dienstleistung in Not oder Bedrängnis geraten.

Kanton Bern 515.81 Art. 2 Grossratsbeschluss über die Errichtung der Laupenstiftung →

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