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439.72 IBK CH-BE

Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK)

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Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK)

1. Er ist in Anwendung der Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).

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