Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
439.72 IBK CH-BE

Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK)

1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

← Art. 1 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) Kanton Bern 439.72 Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →