439.72
IBK
CH-BE
Art. 1 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK)
Art. 1 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK)
Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.72-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 17. Dezember 2008 zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) bei.