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439.72 IBK CH-BE

Art. 1 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK)

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Art. 1 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK)

Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.72-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 17. Dezember 2008 zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) bei.

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