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439.72-1 CIS CH-BE

Art. 7 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) - Sitzungen

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Art. 7 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) · Sitzungen

1. Die interkantonale Bühnenkunstkommission tagt grundsätzlich abwechslungsweise in einem der beiden Kantone.

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