439.72-1
CIS
CH-BE
Art. 7 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) - Sitzungen
Art. 7 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Einrichtung der interkantonalen Bühnenkunstkommission (IBK) · Sitzungen
1. Die interkantonale Bühnenkunstkommission tagt grundsätzlich abwechslungsweise in einem der beiden Kantone.